Für die Arbeit eines Installateurs, die 5 Stunden dauerte, musste Frau Huber 285 € bezahlen. In dieser Rechnung sind neben dem Stundenlohn auch die Kosten für die Anfahrt enthalten, die pauschal 35 € betragen.
Welchen Betrag muss Herr Mager bezahlen, wenn er den gleichen Installateur zu denselben Bedingungen beauftragt und dieser 10 Stunden arbeitet?
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Die Rechnung von Frau Huber in Höhe von 285 € beinhaltet neben die Arbeitszeit von 5 Stunden zusätzlich die Anfahrtspauschale von in Höhe von 35 €.
Daraus ergibt sich ein Stundenlohn in Höhe von
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Herr Mager zahlt für 10 Arbeitsstunden einschließlich Anfahrtspauschale
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